Jede PV-Anlage benötigt eine Anmeldung. Oder besser gesagt: mehrere Anmeldungen. Im Zuge des Bürokratieabbaus sind in letzter Zeit einige Schritte vereinfacht worden. Dennoch braucht das Anmelden Ihrer PV-Anlage ein systematisches Vorgehen, damit keine Institution übergangen wird. Verpflichtend ist die Kommunikation mit dem Netzbetreiber, mit der Bundesnetzagentur und mit dem Finanzamt. Unsere Anleitung verschafft Ihnen einen Überblick auf dem Stand der aktuellen Gesetzesbestimmungen.
Diese PV-Anlagen müssen nicht angemeldet werden
Es gibt Fälle, in denen Sie eine Photovoltaikanlage nicht anmelden müssen. Im Wohngebiet installierte Technik zählt allerdings nicht dazu. Lediglich sogenannte Insel-Anlagen, die ihren Strom nicht ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, sind von der Anmeldung befreit. Beispielsweise die PV-Anlage auf einer abgelegenen Almhütte oder auf einem Wochenendhäuschen am Angelteich.
Eine Anmeldung nach der anderen: Zuerst ist der Netzbetreiber dran
Vor dem Anschluss Ihrer PV-Anlage braucht es die Genehmigung des örtlichen Stromnetzbetreibers. Dieser überprüft die Netzverträglichkeit der Anlage und die Einhaltung aller geltenden Vorgaben. Das sollte innerhalb von vier Wochen zu schaffen sein. Im Rahmen des Bürokratieabbaus hat der Gesetzgeber beschlossen: Reagiert der örtliche Netzbetreiber nicht innerhalb der Vier-Wochen-Frist, darf die Anlage angeschlossen werden. Das gilt bis Ende Juni 2024 für Anlagen bis 50 Kilowatt.
Achtung: Eine Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber bleibt auch im Rahmen des Bürokratieabbaus Pflicht. Andernfalls können Sie bei eventuellen technischen Problemen haftbar gemacht werden. Außerdem erhalten Sie bei Nicht-Anmeldung keine Einspeisevergütung für Ihren überschüssig produzierten Strom.
Wer ist der Netzbetreiber?
In dieser Frage herrscht manchmal Verwirrung, wenn künftige PV-Anlagen-Nutzer ihren Stromlieferanten für den Netzbetreiber halten. Da unter deutschen Stromversorgern Wahlfreiheit herrscht, müssen Stromlieferant und Netzbetreiber nicht identisch sein – viele Haushalte haben sich für günstigere Lieferadressen entschieden. Ein Blick auf die Jahresstromrechnung schafft Klarheit. Oder geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und den Suchbegriff ‘Netzbetreiber’ in Ihre Suchmaschine ein.
Wer ist fürs Anmelden beim Netzbetreiber zuständig?
Die Anmeldungen bei den verschiedenen Institutionen können persönlich oder – mit Ihrer Erlaubnis – durch jede andere von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Beim Netzbetreiber Photovoltaik anmelden ist in der Regel eine Dienstleistung des von Ihnen beauftragten Installationsbetriebes.
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur: Ein wichtiger Beitrag zur Energieplanung
Die Pflicht zur Anmeldung Ihrer PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur ist keine bürokratische Schikane. Sie dient zum einen der Einhaltung von Sicherheitsstandards. Zum andern liefert sie der Behörde Daten, auf deren Grundlage die Bedürfnisse des Strommarktes besser eingeschätzt werden können.
Versäumnis der Bundesnetzagentur-Anmeldung: Bußgelder drohen
Eine PV-Anlage kann auch ohne Anmeldung in Betrieb genommen werden. Ratsam ist das nicht, denn die Netzagentur erhebt nach § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes Bußgelder für alle nicht angemeldeten Anlagen. Außerdem knüpft der Gesetzgeber die Auszahlung von Einspeisevergütungen an den Nachweis der Anmeldung. Mit anderen Worten: Liegt dem Netzbetreiber kein Anmelde-Nachweis vor, zahlt er Ihnen keinen Cent für überschüssigen Strom, den Sie in sein Stromnetz einspeisen. Und auch Fördergelder fließen erst, wenn ein Nachweis der Bundesnetzagentur-Anmeldung erfolgt ist.
Wer nicht einspeist, muss nicht anmelden – ein falscher Umkehrschluss
Im Zeitalter leistungsfähiger Solarspeicher und gesunkener Einspeisevergütungen streben viele Haushalte eine hundertprozentige Eigennutzung Ihres selbst produzierten Sonnenstroms an. Aber Vorsicht: Die Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur ist auch bei hundert Prozent Eigennutzung Pflicht.
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur: Wie geht das?
Die Bundesnetzagentur führt das Marktstammregister. Dieses amtliche Verzeichnis enthält alle stromerzeugenden Anlagen auf deutschem Boden. Es ist eine wichtige Grundlage für die Ausbauplanung des öffentlichen Stromnetzes. Für die Anmeldung im Register stellt Ihnen die Bundesnetzagentur umfassendes Informationsmaterial in Bild und Text zur Verfügung.
Die Registrierungsseite der Bundesnetzagentur führt Sie durch die Anmeldeschritte. Ihre erste Tat besteht darin, ein Konto im Portal des Marktstammregisters anzulegen. Dazu geben Sie Ihren Namen und die aktuelle Wohn- und Email-Adresse sowie ein Passwort ein. Im Anschluss schickt Ihnen die Bundesnetzagentur einen Bestätigungslink. Dieser dient Ihnen als Schlüssel zur Eingabe Ihrer Anlagendaten.
Im folgenden beantworten Sie eine längere Liste technischer Fragen zu Ihrer PV-Anlage. Es ist also notwendig, die entsprechenden Unterlagen bereit zu halten:
– Standort der Anlage- geplantes Inbetriebnahmedatum- Anzahl der Solarmodule- Bruttoleistung- Nettoleistung- Leistung der Wechselrichter- Vorhandensein eines Stromspeichers – Errichtungsort- Ausrichtung sowie Neigungswinkel der Module
Haben Sie alle Felder im Formular ordnungsgemäß ausgefüllt und übermittelt, erhalten Sie von der Bundesnetzagentur ein postalisches Bestätigungsschreiben. Dieses benötigen Sie für den Netzbetreiber, um die Einspeisevergütung zu erhalten.
Achtung: Sie können Ihre PV-Anlage, wie bereits erwähnt, auch von jeder anderen Person anmelden lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie sich im Marktstammregister als Betreiber registrieren.
Die Fristen für die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Jede PV-Anlage darf ohne Anmeldung bei der Bundesnetzagentur in Betrieb gehen. Ab diesem Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt Ihnen für das Anmeldeverfahren eine Frist von einem Monat.
Übrigens: Auch Stilllegungen und Änderungen in den Leistungsdaten müssen Sie der Bundesnetzagentur mitteilen. Mitteilungspflicht gilt auch für die Erweiterung der Anlage um zusätzliche Module. Batteriespeicher sind separat bei der Agentur anzumelden.
PV-Anlage: Die Anmeldung beim Finanzamt
Das Finanzamt ist ebenfalls in der Anmeldeprozess Ihrer PV-Anlage eingebunden. Denn durch die mögliche Einspeisung des überschüssig erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz erzielen Sie Gewinne, deren Ertrag einkommensteuerpflichtig ist. Allerdings hat sich hier durch die Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) im Jahr 2023 einiges geändert. Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Anlagen bis 15 kWp pro Wohneinheit auf Mehrfamilienhäusern sind von der Einkommensteuer befreit. Diese neue Regelung gilt rückwirkend für alle ab dem 1.1.2022 in Betrieb genommenen PV-Anlagen.
Ist eine Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt trotz Einkommensteuer-Befreiung notwendig?
Grundsätzlich ist die finanzamtliche Anmeldung aller PV-Anlagen vorgeschrieben, die überschüssigen Strom ins öffentliche Netz verkaufen können. Die einzigen Ausnahmen sind die bereits erwähnten Insel-Anlagen an abgelegenen Orten ohne Netzzugang. Allerdings verzichtet das Finanzamt seit dem 1.1.2023 auf eine Anmeldung, wenn Sie eine einkommensteuerbefreite Anlage betreiben, keine Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation Ihrer Anlage entrichten mussten und unter die Kleinunternehmerregelung fallen.
Finanzamtspflichten für Betreiber größerer PV-Anlagen
Liegt die Leistungskraft Ihrer PV-Anlage über dem einkommensteuerbefreiten Limit, haben Sie nach Anlagen-Inbetriebnahme eine Frist von einem Monat für die Anmeldung beim Finanzamt. Im “Mein-Elster”-Onlineportal der Finanzämter ist der “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” auszufüllen. Das Finanzamt fordert im Rahmen der Anmeldung folgende Informationen ein: die Nummer des Marktstammregisters; die Rechnung der PV-Anlage; den Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber. Sie erhalten sodann eine Umsatzsteuernummer und unterliegen jährlich wiederkehrenden Meldepflichten zu den Einnahmen aus Ihrer PV-Anlage.
Umsatzsteuer nicht vergessen
Für PV-Anlagen mit mehr als 30 kWp Leistung fällt auch Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) an. Das hatte bis vor einiger Zeit auch Vorteile, denn die Umsatzsteuerpflicht berechtigt Sie dazu, diese als Vorsteuer von den Anschaffungskosten Ihrer Anlage abzuziehen. Dieser Vorteil ist derzeit hinfällig, weil die Bundesregierung Solaranlagen und Batteriespeicher von der Umsatzsteuer befreit hat.
Tipp: Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt die Kleinunternehmerregelung. Das ist möglich, wenn die Jahreseinnahmen aus Ihrer PV-Anlage unter 22.000 Euro liegen. Sobald Sie als Kleinunternehmer agieren, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, dürfen im Gegenzug allerdings keine Vorsteuer geltend machen.
Kostet die Anmeldung Ihrer PV-Anlage Geld?
Nein, alle Anmeldeschritte sind kostenfrei. Es gibt Firmen, die das Prozedere für Sie erledigen. Allerdings lassen sie sich ihre Dienstleistung gut bezahlen. Arbeiten Sie am besten mit einem guten PV-Installateur zusammen, der die Anmeldung für Sie übernimmt.
Fazit
Eine Photovoltaikanlage anmelden ist kein Zauberwerk. Alle Institutionen, mit denen Sie kommunizieren müssen (Bundesnetzagentur, Netzbetreiber, Finanzamt), sind digital gut aufgestellt und unterstützen Sie bei der Datenübermittlung. Im Zuge des Bürokratieabbaus sind Hürden gefallen – reagiert der Netzbetreiber innerhalb von vier Wochen nicht auf Ihr Anmeldebegehren, gilt die PV-Anlage als zugelassen. Wählen Sie am besten einen PV-Installateur aus, der das Anmeldeprozedere in seinem Servicepaket übernimmt. Nur eines sollten Sie nicht tun: Eine der Institutionen unbenachrichtigt lassen. Denn das könnte finanzielle Nachteile (Bußgeld, keine Einspeisevergütung) zur Konsequenz haben.