Photovoltaik lohnt sich: Mit einer Photovoltaik-Anlage können Sie Monat für Monat Geld bei den Stromkosten sparen. Allerdings sind dafür erst einmal Investitionen nötig, die in die Tausende Euro gehen. Steuererleichterungen und Förderprogramme auf der Ebene des Bundes sowie einiger Länder und Kommunen vereinfachen Ihnen diese Investitionen deutlich.

Die Photovoltaik-Anlage wird durch zinsgünstige Kredite und/oder Zuschüsse günstiger und die Ersparnisse bei den Stromkosten wirken sich schneller positiv aus. Der folgende Ratgeber zeigt Ihnen, welche Photovoltaik-Förderungen 2024 möglich sind.

Grundsätzliches zur Photovoltaik-Förderung

Es gibt einige Dinge, die für die meisten Varianten der Photovoltaik-Förderung (PV-Förderung) wichtig sind.

Stellen Sie den Förderantrag nicht zu spät!

Achten Sie in jedem Fall darauf, wann Sie den Antrag auf Fördermittel stellen müssen. Oft muss der Antrag gestellt werden, BEVOR Sie mit der Installation der Photovoltaik-Anlage beginnen. Wenn Sie das nicht berücksichtigen, wird der Zugriff auf Fördermittel unmöglich, die Sie ansonsten beanspruchen könnten.

Kombinationen von PV-Förderungen

Bisweilen lassen sich Förderungen miteinander verbinden. Informieren Sie sich deshalb darüber, welche Kombinationen möglich sind. Bisweilen wirkt ansonsten vielleicht ein einzelnes, andere Förderungen ausschließendes Förderprogramm auf den ersten Blick am vorteilhaftesten. Auf den zweiten Blick wären zwei miteinander kombinierbare Programme aber eventuell die bessere Wahl gewesen.

Zielgruppe der Förderung: Sind Sie dabei?

Achten Sie darauf, wer und was mit dem jeweiligen Förderprogramm gefördert wird. So kann beispielsweise die Frage wichtig sein, ob auch ein Solarspeicher für die erzeugte Energie gefördert wird. Oder Sie suchen nach Fördermitteln für ein kleines Balkonkraftwerk. Nicht jedes Förderprogramm schließt solche Kleinanlagen mit ein.

Informieren Sie sich nicht zu früh

Verlassen Sie sich bei der Suche nach passenden Förderprogrammen nicht auf Informationen, die Sie im letzten Jahr gesammelt haben. Recherchieren Sie zeitnah zum geplanten Projekt. Förderprogramme verschwinden zwar nicht von heute auf morgen. Aber im Laufe eines Jahres verändert sich durchaus so manches. Fördertöpfe werden leer. Programme laufen aus und neue werden aufgelegt.

Nur relativ aktuelle Informationen  helfen Ihnen, die beste Förderung für Ihre Solarstrom-Anlage zu finden. Zudem gilt: Beantragen Sie nicht heute Fördergelder für ein Projekt, dass sie irgendwann planen. Wenn Sie die Zusage für die Fördermittel haben, sollten Sie relativ bald mit der Installation der PV-Anlage beginnen. Im ungünstigsten Fall kann es Ihnen ansonsten passieren, dass der Anspruch auf die Fördermittel verfällt.

Zinsgünstiger Kredit oder Zuschuss zur Photovoltaik

Grundsätzlich lassen sich bei Förderungen Zuschüsse und zinsgünstige Kredite unterscheiden. Einen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen, den Kredit aber schon. Dafür ist ein Zuschuss in der Regel deutlich niedriger als der Förderkredit. Allerdings sollten Sie beim zinsgünstigen Kredit immer prüfen, ob er im Vergleich zu Krediten von Banken tatsächlich so zinsgünstig wie versprochen ist.

Die KFW-Förderung der Photovoltaik

Zu den bekanntesten Arten der Förderung von Photovoltaik auf Bundesebene gehören das Förderprogramm der KfW-Gruppe. Die KfW fördert die Installation einer Photovoltaik-Anlage mit ihrem Programm 270 “Erneuerbare Energien – Standard” in Form eines zinsgünstigen Kredits. Ihn gibt es unter anderem für:

“Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen” und zusätzlich für Batteriespeicher.

Die maximale Fördersumme beträgt 150 Millionen Euro, sodass Privatpersonen sich stets im vordefinierten Rahmen bewegen. Förderberechtigt sind aber auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, wobei die KfW bis zu 100 Prozent der Investitionskosten mit dem Kredit finanziert.

Die KfW vergibt den Kredit mit einem effektiven Jahreszins ab 5,21 Prozent (Stand: 3/2024). Für die Rückzahlung gibt es eine tilgungsfreie Zeit, in der Sie als Kreditnehmer nur anfallende Zinsen bezahlen. Achtung: Den Antrag auf das Fördergeld müssen Sie vor der Installation der Anlage stellen und zwar nicht direkt bei der KfW-Gruppe, sondern bei Ihrer Hausbank (sofern sie das anbietet). Mit ihr schließen Sie auch den Kreditvertrag, wobei die von der KfW-Gruppe definierten Regeln gelten.

Lohnt sich die Installation? Lassen Sie sich beraten!

Ob eine Photovoltaikanlage sich lohnt und falls ja, welche Art und Leistung empfehlenswert ist, können Laien oft kaum beurteilen. Aber sie können sich beraten lassen und auch dafür Fördergelder beanspruchen. Ein Ansprechpartner ist hier das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Solch eine Energieberatung darf sich allerdings nicht auf Solarstrom begrenzen. Letztlich geht es um die Frage “wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann”. Das BAFA fördert maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten einer Energieberatung, wobei das Bundesamt bei der Beratung für Ein- und Zweifamilienhäuser in der Regel maximal 1.300 Euro und für Mehrfamilienhäuser maximal 1.700 Euro zahlt.

Förderfähig ist die Energieberatung nur dann, wenn damit ein Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur beauftragt wird.

Photovoltaik und Steuer: Meistens zahlen Sie nichts!

Wegfallende Steuern sind indirekte Förderungen von Photovoltaik, die ebenfalls auf Bundesebene umgesetzt werden. Begriffe, die hier wichtig werden, sind beispielsweise Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und Einkommenssteuer.

Umsatzsteuer – ist Photovoltaik steuerfrei?

Tatsächlich gilt seit dem ersten Januar 2023 bei der Umsatzsteuer laut Paragraf 12, Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes ein Nullsteuersatz auf die wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage sowie auf Solarspeicher. Bedingung: Die Anlage muss “auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert” werden.

Ist das der Fall zahlen Sie weder beim Kauf der Anlage noch bei der Montage Umsatzsteuer. Die Steuer fällt dagegen beispielsweise dann an, wenn Teile einer bestehenden Photovoltaikanlage repariert werden. Beim Austausch sieht die Sache wiederum etwas anders aus.

Ist der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage ein Gewerbe?

Für einige Privatpersonen mit Interesse an einer Photovoltaikanlage mag der Gedanke abstrus klingen, mit der Installation der Anlage zu einem Gewerbetreibenden zu werden. Ganz so abstrus ist dieser Gedanke aber nicht, wenn die Anlage ans öffentliche Stromnetz angeschlossen wird, wenn Sie dort Strom einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten. Sie erzielen also Einnahmen, was ein angemeldetes Gewerbe und bei höheren Einnahmen die Zahlung von Gewerbesteuer voraussetzen könnte.

Für die meisten Privatpersonen liegt die Betonung auf “könnte”. Für eine private Photovoltaik-Anlage ist mittlerweile keine Gewerbeanmeldung mehr erforderlich. Gewerbesteuer müssen Sie auch nicht zahlen. Die Voraussetzung dafür: Die Leistung der Anlage darf bei Einfamilienhäusern maximal 30 Kilowatt und im Mehrfamilienhaus maximal bis zu 15 Kilowatt pro Wohneinheit betragen. Das Limit liegt aber in jedem Fall pro Steuerperson bei 100 Kilowatt.

Müssen Einnahmen aus der Photovoltaik in die Steuererklärung?

Wer Einkommen erzielt, muss Einkommensteuer zahlen? Auch das gilt bei privaten Photovoltaikanlagen nicht, wenn sie dieselben Bedingungen erfüllen, die für eine Gewerbesteuerbefreiung gelten.

Photovoltaik-Förderung in den Bundesländern

Bisher ging es um Maßnahmen, mit denen der Bund private Photovoltaik-Anlagen fördert. Es gibt aber auch auf der Ebene der Bundesländer Förderprogramme, von denen wir hier einige vorstellen möchten. Initiiert werden sie von den Landesbanken.

Photovoltaik-Förderung in NRW

Progres.NRW ist das umfangreiche nordrhein-westfälische Programm, in dem das Bundesland seine Förderungen im Rahmen seiner Energiepolitik bündelt. Adressaten des Programms sind neben Privatpersonen beispielsweise Unternehmen und Kommunen. Die Installation von PV-Anlagen wird im Förderbereich “Stromerzeugung / Wärmeerzeugung” unterstützt. Fördermittel gibt es zum Beispiel für Fassaden-Anlagen oder Carports mit einem PV-Dach. Ebenfalls gefördert werden Arbeiten an der Hauselektrik bestehender Mehrfamilienhäuser, wenn sie für die Installation einer PV-Anlage nötig sind.

Photovoltaik-Förderung in Bayern

Bayerns Bayern LB bietet aktuell leider nicht viel an in Sachen PV-Förderung. Das Bundesland hatte ab 2019 sein 10.000 Häuser-Förderprogramm im Angebot und förderte mit dem darin enthaltenen “PV-Speicher-Programm” die Installation von Speichertechnologie für Photovoltaik. Das komplette  10.000 Häuser-Förderprogramm ist aber mittlerweile Geschichte. Was bleibt? In einigen Kommunen Bayerns haben Sie Zugriff auf kommunale Förderprogramme. Beispiele für solche Kommunen sind München und Regensburg. Weiter unten in diesem Ratgeber gibt es dazu detailliertere Informationen.

Photovoltaik-Förderung in Hessen

Die hessische WI-Bank vergibt an Privatpersonen zinsgünstige Darlehen für die Installation von Photovoltaik mit einer Leistung von bis zu 20 kW auf Privatgebäuden. Gefördert werden dabei auch der Kauf und die Installation von Batteriespeichern sowie Steuer- und Regeltechnik. Das Darlehen kann maximal 90 Prozent der Gesamtinvestitionen für die Anlage umfassen und den Antrag müssen Sie vor der Installation stellen.

Förderung der Photovoltaik in Niedersachsen

Wenn Sie in Niedersachsen leben, sind die Chancen auf Fördermittel der Landesbank für eine private PV-Anlage aktuell relativ schlecht. Chancen haben zum Beispiel Wohnungseigentümergemeinschaften. Mit der Landesbürgschaft WEG unterstützt die Landesbank sie mit einem Darlehen dabei, Wohnanlagen energetisch und/oder altersgerecht zu modernisieren. Förderfähig ist dabei auch der Bau von Photovoltaik-Anlagen. Gibt es noch mehr? Kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen erhalten möglicherweise Zugriff auf Gelder aus dem Programm “Klimaschutz und Energieeffizienz”, wenn sie sich für eine PV-Anlage entscheiden.

Photovoltaik-Förderung in BW (Baden-Württemberg)

L-Bank heißt die Staatsbank von Baden-Württemberg. Sie bietet Eigentümern von Wohnhäusern Förderdarlehen für die Installation, Erweiterung oder Modernisierung von PV-Anlagen an. Nicht geeignet ist das Programm für PV-Anlagen, die auf Mehrfamilienhäusern mit mehr als drei Wohneinheiten installiert werden sollen. Wie bei der KfW-Förderung gilt auch hier: Erster Ansprechpartner desjenigen, der die Fördermittel beanspruchen möchte, ist dessen Hausbank.

Die Kredithöhe muss bei dieser Förderung der L-Bank mindestens 5.000 Euro erreichen. Bei der Laufzeit können Sie zwischen 5, 10, 20 oder 30 Jahren wählen. Eine Sondertilgung ist bei diesem Kredit nicht möglich. Zu den Voraussetzungen, die Sie für das Förderprogramm erfüllen müssen, gehören ein Wohnsitz in Baden-Württemberg und mindestens eine von Ihnen selbst genutzte Wohneinheit in dem Haus, für das die PV-Anlage installiert werden soll.

Eine weitere mögliche Förderung für PV-Anlagen bietet die L-Bank mit einer Kombi-Förderung. Wer seine Immobilie bereits mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude oder dem Programm “Klimafreundlicher Neubau” fördern lässt, kann für die PV-Anlage unter Umständen zusätzlich das Kombi-Darlehen “Wohnen” in Anspruch nehmen.

Förderung der Photovoltaik in Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert aktuell Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen), allerdings nur noch für sächsische Mieter. Für Eigentümer ist das Programm bereits ausgelaufen. Gemeint sind mit Balkonkraftwerken kleine steckerfertige netzgekoppelte Stecker-PV-Anlagen mit Wechselrichter sowie einer Mindestleistung der Photovoltaik-Module von 300 Wp (Watt peak). Pro Wohneinheit und Antragssteller gibt es einmalig einen Festbetrag von 300 Euro als Zuschuss. Achtung: Bei diesem Programm müssen Sie den Antrag NACH Installation der Anlage stellen.

Watt (peak): Diese Einheit beschreibt die Höchstleistung einer PV-Anlage bei optimalem Sonnenstand. Eine größere Einheit ist Kilowatt (peak).

Solarstrom-Fördermittel in Berlin

In Berlin existiert das Förderprogramm SolarPLUS, das an Privatpersonen sowie an Unternehmen und weitere Institutionen adressiert ist und Zuschüsse verteilt. Das Programm fördert unter anderem den Kauf eines Stromspeichers sowie die Mehrkosten bei der Installation einer PV-Anlage auf einem Gründach, auf einem denkmalgeschützten Haus oder an einer Fassade. Für die Installation einer PV-Anlage auf dem Steildach eines nicht denkmalgeschützten Hauses gibt es kein Geld. Beispiel für eine Förderung: Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern können beim Kauf eines Stromspeichers 300 Euro pro nutzbarer Speicherkapazität erhalten (maximal 15.000 Euro).

Fördermittel auf der Ebene der Landkreise und Kommunen

Einige Landkreise und Kommunen in Deutschland haben eigene Förderprogramme für die Installation von PV-Anlagen aufgelegt. Hier kann leider nur ein kleiner Ausschnitt dieser Programme präsentiert werden. Ihre Kommune ist nicht dabei? Durch Nachfrage bei den lokal für Energievorhaben zuständigen Stellen oder eine Energieberatung können Sie dennoch erfahren, ob Chancen auf kommunale oder regionale Fördermittel existieren.

Städte in Baden-Württemberg

FreiburgIn Freiburg gibt es das Förderprogramm “Klimafreundlich Wohnen”. Die Stadt fördert mit diesem Programm unter anderem groß dimensionierte Dach-Anlagen, Batteriespeicher und Balkonkraftwerke. Bonuszahlungen gibt es zum Beispiel für Solarstromanlagen auf Gründächern oder an Fassaden.

FriedrichshafenAls Bewohner Friedrichshafens haben Sie eventuell Zugriff auf Gelder aus dem Programm “Klimaschutz bei Wohngebäuden, Elektromobilität und Einbruchschutz”. Zuschüsse sind unter anderem für PV-Anlagen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden möglich. Eine fachkundige und unabhängige Energieberatung ist zwingend erforderlich, wenn Sie die Fördermittel beanspruchen möchten.

HeidelbergDas Heidelberger Förderprogramm “Rationelle Energieverwendung” bietet Gelder für Photovoltaik auf Dächern und an Fassaden sowie für Balkonkraftwerke. Für Photovoltaikanlagen auf Dachflächen gibt es 100 Euro/kWp bis zu einer Nennleistung von maximal 100 kWp.

Mannheim“Solarbonus” heißt das städtische Förderprogramm, das Sie als Einwohner Mannheims eventuell für ein PV-Projekt nutzen können. Möglich ist ein Bonus, wenn Sie eine PV-Anlage auf einem Bestandswohngebäude (!) neu installieren. Die Basisförderung umfasst dabei 100 Euro pro Kilowatt peak (kWp). In einigen Fällen sind darüber hinaus Premium-Förderungen möglich. 

StuttgartDie Stuttgarter Solaroffensive gibt Ihnen eine Chance auf Fördermittel für Ihre PV-Anlage, wenn Sie in der baden-württembergischen Hauptstadt leben. Für Dach- und Fassadenanlagen fördert die Stadt aber “nur” begleitende Maßnahmen wie eine eventuell notwendige Modernisierung der elektrischen Hausanlage. Gefördert werden zudem Balkonkraftwerke und Stromspeicher, wenn sie für Solarstrom installiert werden.

UlmAls Bewohner Ulms erhalten Sie unter Umständen Geld aus dem Ulmer Energieförderprogramm 2024 für Ihr Photovoltaik-Projekt. Fördermittel gibt es etwa für die “Dach- und Fassadenphotovoltaik im Gebäudebestand und als Parkplatzüberdachung” sowie für eine “gebäudeintegrierte Photovoltaik (GIPV) in Wohn- und Bürogebäuden”. Eine Förderung existiert zudem für Ulmer Mieterstrommodelle und Balkonkraftwerke.

Städte in Bayern

FürthFürths Klimaoffensive umfasst viele Förderungen für mehr Energieeffizienz. Dazu gehören Fördermittel für den Kauf oder die Erweiterung von PV-Anlagen oder Stromspeichern. Bei den PV-Anlagen liegt der Förderbetrag bis zu einer Maximalleistung von 30 kWp bei 25 Euro für jedes Kilowatt (peak) Leistung.

München“Klimaneutrale Gebäude” heißt das Förderprogramm, das für in München lebende Interessenten an einer Solarstrom-Anlage infrage kommt. Förderfähig ist die Installation von Photovoltaikanlagen inklusive Balkonkraftwerken. Mieterstromprojekte werden ebenfalls unterstützt. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört zudem eine Beratung zum Thema Photovoltaik.

RegensburgRegensburg definiert seine Regeln für Solarstrom-Fördermittel in der “Richtlinie der Stadt Regensburg zur Förderung der Photovoltaik”. Neben fest installierten, netzgekoppelten Photovoltaikanlagen sind Steckersolargeräte prinzipiell förderfähig. Für Aufdachanlagen gibt es 100 Euro/kWp bis zu einer Maximalsumme von 1.500 Euro pro Gebäude. Bonuszahlungen für erschwerte Bedingungen (z.B. Denkmalschutz oder Gründach) sind möglich. 

Städte in Brandenburg

PotsdamIn Potsdam gibt die Klimaschutzförderrichtlinie Regeln vor, wann Sie als Einwohner der Stadt Anspruch auf Fördermittel für Klimaschutzmaßnahmen haben. Bei der Installation von Dach- oder Fassadenanlagen sind 200 Euro/kWp möglich, während es für Balkonkraftwerke mit einer Leistung von maximal 0,6 kWp pauschal 250 Euro gibt. Eine der Voraussetzungen für die Fördergelder ist eine Energieberatung vor der Maßnahme.

Städte in Hessen

DarmstadtDarmstadt führt sein Förderprogramm Photovoltaik unter Vorbehalt weiter. Als Bewohner der Stadt können Sie bereits jetzt einen Antrag auf Förderung Ihrer PV-Anlage stellen. Ob aber tatsächlich Gelder verteilt werden, entscheidet sich wahrscheinlich erst im Sommer 2024. Falls eine Genehmigung erfolgt, gibt es für jedes installierte Kilowatt (peak) bei Aufdach- oder Fassaden-Photovoltaikanlage 200 Euro. Balkonkraftwerke sollen ebenfalls gefördert werden. Für einkommensschwache Haushalte könnte für solche Anlagen zudem eine Förderung über den Darmstädter Energiesparcheck möglich sein.

WiesbadenDas Förderprogramm “Solaranlagen” der hessischen Hauptstadt Wiesbaden bietet Pauschalbeträge für die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern an. So erhalten Bürger der Stadt etwa pauschal 300 Euro bei Anlagen bis zu einer Leistung von drei Kilowattstunden.

Städte in Niedersachsen

BraunschweigWenn Sie in Braunschweig wohnen, können Sie ab April 2024 Gelder aus dem Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen beanspruchen, wenn Sie steckerfertige PV-Anlagen installieren. Als “steckerfertig” werden Mini-PV-Anlagen (auch: Balkonkraftwerke) bezeichnet. Ebenfalls förderfähig sind Fassaden-PV-Anlagen und Mieterstromprojekte. Sie versorgen Mieter eines Hauses mit gebäudenah produziertem Strom.

Region HannoverBeim proKlima Förderprogramm 2024 der Region Hannover gehören die Bewohner der Städte Seelze, Ronnenberg, Langenhagen, Laatzen, Hemmingen und Hannover zu den Adressaten. Gefördert werden beispielsweise Dach- und Gründach- sowie Fassadenanlagen. Bei einer Dachanlage sind 100 Euro pro Kilowatt (peak) bis zu einer Summe von 1.000 Euro möglich.

Städte in NRW

Bonn Die ehemalige Hauptstadt unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Förderprogramm “Solares Bonn” dabei, Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen sowie an Wohn- und Nichtwohngebäuden zu installieren. Sie zahlt bis zu 300 Euro pro Kilowatt (peak). Eine Bonus-Förderung gibt es beispielsweise, wenn Sie ein Dach zusätzlich begrünen lassen.

DüsseldorfDüsseldorfer haben eventuell Anspruch auf Gelder aus dem Programm “Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf”, wenn Sie PV-Anlagen neu installieren oder erweitern möchten. Für die Neuinstallation gibt es bei Photovoltaik-Anlagen mit mehr als einem Kilowatt (peak) Leistung pauschal 1.000 Euro. Bei Neubau und Erweiterung gibt es zudem 200 Euro pro kWp (bis maximal 45 kWp).

KölnIn Köln existiert das Programm “Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen”, mit dem unter anderem netzgekoppelte PV-Anlagen gefördert werden. Weitere Förderungen gibt es für Batteriespeicher und Stecker-Anlagen sowie für Mieterstromprojekte. Unternehmer können unter Umständen Gelder aus dem Programm “Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten” beanspruchen, wenn Sie Photovoltaik auf ihrer Gewerbeimmobilie installieren.

Städte in Schleswig-Holstein

ElmshornElmshorn hat einen Klimaschutzfonds für seine Bürger und die Einwohner einiger benachbarter Gemeinden ins Leben gerufen. Finanzielle Mittel für diesen Fonds stehen allerdings voraussichtlich erst ab Spätsommer 2024 wieder bereit. Gefördert werden unter anderem PV-Anlagen und Batteriespeicher, wobei die Höhe der Fördermittel 50 Prozent der Investitionskosten nicht überschreiten darf.

Die Solarvergütung durch Netzbetreiber

Die Einspeisevergütung ist natürlich ebenfalls eine Art indirekter Förderung für Ihre Solaranlage. Es ist der Betrag, den Sie für jede mit Ihrer PV-Anlage erzeugte Kilowattstunde erhalten, die Sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Aber Achtung: Oft ist es sinnvoller, einen möglichst hohen Anteil des selbsterzeugten Stroms für den Eigenbedarf zu nutzen und dafür beispielsweise mit einem Batteriespeicher zu arbeiten.

Unterscheiden muss man die Einspeisevergütung für eine Teil- und für eine Volleinspeisung. Bei einer privaten Solarstromanlage, mit der Sie Strom ins öffentliche Netz leiten, handelt es sich fast immer um eine Teileinspeisung. Das bedeutet: Als Betreiber der Anlage verbrauchen Sie einen Teil des selbsterzeugten Stroms selbst und speisen nur den anderen Teil ins Netz ein. Bei einer Volleinspeisung wird dagegen der gesamte erzeugte Strom ins Stromnetz eingespeist.

Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung?

Wie hoch die aktuelle Einspeisevergütung ist, erfahren Sie unter anderem auf der Seite der Bundesnetzagentur. Die Vergütung, die Ihnen bei der Inbetriebnahme Ihrer Anlage zusteht, erhalten Sie auch in den kommenden 20 Jahren. Die Sätze, die Betreiber neuer Anlagen für 20 Jahre erhalten werden, werden allerdings immer geringer. Sie sinken jeweils um ein Prozent und zwar zum ersten Februar und ersten August eines Jahres. Ein Beispiel:

Wenn Sie vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2024 eine PV-Anlage mit bis zu 10 kW Leistung in Betrieb nehmen und Solarstrom im Rahmen einer Teileinspeisung ins Netz einspeisen, erhalten Sie dafür 8,11 Cent/kWh. Bei größeren Anlagen gilt: Je größer die Anlage, desto kleiner wird der Betrag pro Kilowattstunde. Nehmen Sie Ihre Anlage mit maximal 10 kW Leistung erst ab August 2024 in Betrieb, gibt es für Sie nur noch 8,03 Cent/kWh und ab Februar 2025 wird die Vergütung für eine Neuanlagen wiederum sinken.

Kurz ein paar Worte zur Marktprämie

Als Alternative zur Einspeisevergütung können Sie sich unter Umständen für eine Marktprämie entscheiden. Sie erhalten Sie, wenn Sie Ihren Strom durch Verkauf an einen Direktvermarkter an die Strombörse bringen. Ob das Modell für Sie infrage kommt und welche Vor- und Nachteile es hat, kann ein Gespräch mit Fachleuten klären.

Fazit: Schwierig ist die Übersicht

Unser Ratgeber zur Photovoltaik-Förderung hat gezeigt, dass es eine Vielzahl verschiedener Förderprogramme für PV-Anlagen gibt, wobei bisweilen noch Programme von Energieversorgern hinzukommen. Allerdings – auch das ist klar geworden – hängt die Anzahl verfügbarer Programme nicht zuletzt davon ab, in welcher Region Sie eine Anlage installieren möchten.

Oft steht mehr als ein Programm zur Auswahl. Dann ist es wichtig, einen guten Überblick zu gewinnen. Helfen können dabei Publikationen wie dieser Ratgeber sowie Gespräche mit Fachleuten. Fakt ist: Wenn Sie sich mit Übersicht für die optimale Förderung entscheiden, ist eine PV-Anlage oft deutlich günstiger als ohne Fördermittel. Und das ist durchaus ein bisschen Recherche wert.